| "Die beleibten Deutschen,
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Wem gehört die Perle in der Auster ?
Kochkunst in der Klemme
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200
Jahre Königreich Sachsen
Der
Henker bittet zu Tisch
Der
kurfürstliche Salzbann vor 225 Jahren
Aus
den Randnotizen der Koch - Kulturgeschichte
Carne
– vale, Fleisch ade, die Fastenzeit ist da
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16.05.2005
Der
Henker bittet zu Tisch
Für schwerste Vergehen sahen die Gerichte zahlreicher
Länder weltweit die Todesstrafe als angemessene
Buße für den Täter vor.
Das war so im alten Babylon, bei den antiken Griechen
und Römern, Chinesen, Orientalen, im christlichen
Abendland und ist unter anderen Staaten noch heute
in den USA Brauch.
In der BRD wurde die Todesstrafe 1949 (in Berlin West
1951), in Portugal 1867, in Großbritannien 1969,
in Spanien 1978 und in Frankreich erst 1981 abgeschafft.
Bevor der Scharfrichter in Aktion trat, wurde es in
den häufigsten Fällen dem Delinquenten erlaubt,
sich sein Mahl am Abend vor der Hinrichtung selbst
zusammenzustellen.
Ein wirklich besonderes Essen, es findet nur einmal
im Leben statt und kostet kein Geld.
Einige Verurteilte, so erzählt die Historie,
hätten sich bei der Gelegenheit beinahe zu Tode
gegessen, sofern sie ihre Sinne in Anbetracht des
bevorstehenden Ereignisses noch alle kontrollieren
konnten.
In Frankreich beklagte sich vor gut 200 Jahren ein
minderjähriger Mörder, dem hinsichtlich
seines Alters die Todesstrafe erspart blieb, dass
er die zum Tode Verurteilten beneiden würde.
Man brächte ihnen Schaumwein in die Zelle, serviere
ihnen gebratenes Huhn und alles, was deren Gusto verlange.
Es gab gelegentlich noch andere „Vergünstigungen“,
die jedoch in den verschiedenen Ländern unterschiedlich
gehandhabt wurden.
So die letzte Zigarette, der letzte Beischlaf oder
der letzte Blumenstrauß, mit dem der Verurteilte
beispielsweise in London zum Galgen schritt.
Henkersmahlzeiten sind von allen „Festgelagen“
die einzigen rechtlich verbrieften Mahlzeiten, die
in ihrer grotesk umstrittenen Mischung aus Grausamkeit
und selbst auferlegter Gerechtigkeit zwar archaisch
anmutet, aber in wechselnden Formen die Zeit überdauert
haben.
In zahlreichen Gerichtsprotokollen sind dazu teilweise
skurrile Vermerke nachzulesen.
Abgesehen davon, dass öffentliche Hinrichtungen
für Gastwirte schon immer finanziell „goldene“
Ereignisse waren, wegen der anstehenden Fast Food
Verpflegung der gaffenden Bevölkerung, sollte
man für den Verurteilten annehmen, dass angesichts
des Todes sinnliche Genüsse bedeutungslos werden.
Aber das Gegenteil scheint der Fall zu sein.
Die Essphantasien der Menschen in den verschiedenen
Epochen lassen sich über die Speise – Wunschzettel
der Todgeweihten genau nachvollziehen.
Sie enthalten alles mögliche, wovon der Magen
träumte, je nach Gesellschaftszugehörigkeit
des Betreffenden.
Der gemeinsame richterliche Nenner dafür war
immer und überall vorhanden:
Die arme Seele sollte noch rasch beruhigt werden,
ohne ansehen der Person.
Vielleicht war die Justiz ja auch nur um einen Akt
der Menschlichkeit bemüht, den der Versüßung
der letzten Stunden.
Zudem sollte der Verurteilte, zumindest in historischen
Zeiten, und wo Hinrichtungen als Volksfeste galten,
optisch bei Kräften sein und eine gute Figur
machen.
Oft gingen nämlich der Vollstreckung Wochen im
Kerker mit Wasser und Brot voraus.
Ein ursächlicher Grund für die wohlwollende
letzte Mahlzeit vor dem gesetzlich bestimmten Zwangstod
ist seit Jahrtausenden bewusst oder unbewusst unverändert:
Die Wiedergängerfurcht !
Nämlich die Annahme, dass der Dahingeschiedene
wiederkommt und Rache nimmt.
Historisch begegnen wir dieser Idee von der Reinkarnation
im asiatischen Raum genauso wie in den Kulturen Ägyptens,
Griechenlands, der Römer und Kelten, im Judentum,
dem Frühchristentum, der Gnosis und im Islam.
In der Geschichte der offiziellen und nichtoffiziellen
Henkersmahlzeiten kam es gelegentlich zu makabren
Situationen.
Während Maria Stuart sich vor ihrer Hinrichtung
mit einem Glas Wein begnügte, stellte die zum
Tode verurteilte Kindermörderin Susanna M. Brandt
1772 eine recht umfangreiche Wunschliste auf: Gerstensuppe,
3 Pfund Bratwürste, 10 Pfund Rindfleisch, 6 Pfund
gebackenen Karpfen, 12 Pfund gespickten Kalbsbraten,
Konfekt, 2 Hospital – Leibbrote, 8 ½
Maß 1748er Wein und ein Glas Wasser.
Eine verdächtig opulente Bestellung.
Böse Zungen behaupteten später, die beiden
anwesendenden Pfarrer hätten die Speisen und
den Wein, die Delinquentin das Glas Wasser erhalten.
Übrigens erschütterte einen gewissen J.W.
von Goethe die Tat und das Umfeld der Brandt sosehr,
dass er sie als Vorbild für sein Gretchen im
Faust benutzte.
Glaubhaft überliefert ist die Hinrichtung eines
Schurken in den USA 1940, der sich noch auf dem elektrischen
Stuhl beim Scharfrichter beschwerte, dass die Henkersmahlzeit
am Vorabend, besonders die Suppe, zu heiß gewesen
sei.
Aus der Abteilung kommen die Sprüche, die man
im Volksmund Galgenhumor nennt.
Möchten Sie mehr erfahren über Henkersmahlzeiten,
deren vielfältige kulturgeschichtlichen Hintergründe
und Zusammenhänge, dann kontaktieren Sie meine
Hotline.
(Die Quellen zu dieser Thematik sind seriös,
bei mir jederzeit abrufbar und nachzuweisen).
Wenn
Sie mehr Informationen benötigen, schicken Sie
eine Email (info@kulinarische-audienz.de)
R.L. |